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Kommunaler Sammeldienst | | - Grüngut mit Rüstabfällen von Gemüse, Obst und Nüssen (nicht in Zeitungen oder Plastik)
- Kaffeesatz, Teesatz inklusive Filter
- Haustiermist ohne Hunde- und Katzenkot
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Gartenbau und Landwirtschaftspflege | | - Baum-, Reben-, Strauchschnitt, maximal 25 cm Durchmesser
- Blumen und Topfpflanzen (ohne Plastik- & Tontöpfe)
- Gartenabraum, Laubgemisch
- Gras, Heu, Emd und Mähgut (Golfplätze, Naturschutzgebiete, Ried, etc.)
- Invasive Neophyten gemäss schwarze Liste
- Rasenschnitt
- Unkraut
- Verbrauchte Topfpflanzenerde
- Wurzelstöcke, Rinde, Sägemehl, Hobelspäne. Nur naturbelassenes Holz ist zulässig, keine Holzasche (chemisch unbehandelt)
- Wasserpflanzen, Schilf ohne invasive Neophyten gemäss schwarze Liste
Achtung: Kein Strassenwischgut
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Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft | | - Altbrot, Backabfälle, Süsswarenabfälle, Teig- und Mehlreste
- Bier- Malz- Hopfen- Würzetreber
- Champignonsubstrat
- Ernterückstände und -ausschuss (Kraut, Körner, Knolle, Wurzeln, Stroh, etc.)
- Fehlproduktionen
- Fasern von Rohbaumwolle, Holz, Sisal, Hanf, etc.
- Früchteabfälle, verdorbenes Obst
- Holzschäl-, Holzhäckselgut, Sägemehl, Späne, Holzwolle, Rinde. Nur naturbelassenes Holz ist zulässig, keine Holzasche (chemisch unbehandelt, ohne Farbe, Lacke, Imprägnierung)
- Krautschnitt von Zuckerrüben und Runkeln
- Mist aus nicht landwirtschaftlicher Tierhaltung (Zirkus, Zoo, Reitställe), Haustiermist ohne Hunde- und Katzenkot
- Obst-, Reben-, Kräutertrester
- Saat- und Pflanzgut
Achtung: Nur naturbelassenes Holz, kein Altholz
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Gewässerunter- haltsbereich | | |
Materialien aus der Nahrungs-,Lebens- und Genussmittel- herstellung
| | - Rüstabfälle und Speisereste aus Haushaltsküchen, Grossküchen von Gastronomiebetrieben, Heimen, Spitälern etc.
- Fabrikrückstände von Kaffe, Tee und Kakao
- Würzmittelrückstände
- Rückstände aus der Kartoffel-, Mais- oder Reisstärkeherstellung
- Obst-, Getreide- und Kartoffelschlempen
- Alkoholbrennereirückstände
- Treber, Trub und Schlamm aus Brauereien und Weinbetreibung
- Tabak und Tabakstaub, -grus, -rippen, -schlamm
- Früchte und Fruchtsäfte
- Melassenrückstände, Ölsaatenrückstände
- Speisepilzsubstrat, Filterrückstände
- Eierschalen
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Invasive Neophyten | | - Gebietsfremde Pflanzen mit negativen Einfluss auf die Umwelt (eingeschränkte Annahme gemäss Richtlinie Verband Biomasse Suisse)
- Grosse Menge invasiver Neophyten oder mit ihnen belastetes Grüngut müssen vor der Anlieferung auf der Anlage gemeldet werden
Achtung: Alle Pflanzenteile der aufrechten Ambrosia sind in jedem Fall zu verbrennen.
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Verpackungs- materialien und pflanzliche «Warenreste» | | - Baumwoll- und Holzfasern natürlichen Ursprungs (aus nachwachsenden Rohstoffen ohne Kunststoffe und Kunststoffbeschichtigung)
Achtung: Nicht gentechnisch verändertes Material
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Speiseöle und Fette | | - Speiseöle und -fette
- Rückstände aus Fettabscheidern
- Schlamm aus Speisefett- und ölfabrikation
Achtung: Nicht aus öffentlichen Sammelstellen
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